10.000€ Bußgeld bei Deadname'n und Missgendern von Trans* und Intergeschlechtlichen Personen.
- Janine Lang
- vor 2 Minuten
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Hey, liebe Community, hier Mal ein Beitrag bezüglich der Strafbarkeit, wenn man bei Trans* Personen den Deadname oder das falsche Geschlecht ganz bewusst sagt.

Es gibt im neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), welches im November 2024 in Kraft getreten ist, einen Absatz (Absatz 13) in dem das sogenannte ,,Offenbarungsverbot" festgehalten ist. Dieses Verbot, dient dazu, dass bei Trans* Personen keine ehemaligen Person bezogenen Daten wie Vorname und Geschlecht, einfach so weiterer gegeben werden dürfen. Ohne die Ausdrückliche Zustimmung der Trans* Person ist dies Strafbar, wenn man den sogenannten Deadname und das falsche Geschlecht mit Absicht Rum erzählt usw.
Dazu zählt auch die Verbreitung im Internet bei sogenannten ,,Hassreden". Dieses Verhalten kann mit bis zu 10.000€ Bußgeld geahndet werden.
Jede Trans* und Intergeschlechtliche Person hat das Recht auf Unversehrtheit, sowie Respektvoll behandelt zu werden.
Alle Personen, die diesen Deadname und das falsche Geschlecht bewusst in die Öffentlichkeit bringen, machen sich Strafbar und können dafür belangt werden.
Also denkt bitte vorher nach was ihr tut, bevor ihr Tief in die Tasche greifen müsst.
In diesem Sinne...
Janine Lang, deine heiße Transfrau von Nebenan...


